Wichtige Information und Haftung von Martinas-Hundebetreuung
Martinas-Hundebetreuung dient zum Gassi gehen und Betreuung ihres Hundes. Für diese Tätigkeit ist ein Vertrauen der beiden Vertragspartner von großer Bedeutung. Jeder Auftrag ist zudem individuell auf den/der Hund/Hunde abgestimmt.
1. Erbringung der Leistung und Vergütung
Die vereinbarten Leistungen für den Gassiservice werden ab ihrem Haus/Wohnung und die Tages- u. Urlaubsbetreuung in meinem Haus erbracht Zeitangaben. Art und Kosten der Leistungen sind vorher geregelt. Die Vergütung für Einzel-/Gruppen-Gassirunden ist bei Abholung des Hundes fällig oder wird einmal im Monat per Rechnung bezahlt. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Hundehaltern/Besitzer definiert.
2. Schlüsselübergabe und Wertgegenstände bei Gassiservice
Bei einer Schlüsselübergabe an Martinas-Hundebetreuung um den Hund im eigenen Haushalt des Tierhalters zu betreuen oder abzuholen, werden die überlassenden Räumlichkeiten ausschließlich zur Betreuung und Abholung des Tieres betreten. Wertsachen sind unter Verschluss zu halten, Martinas-Hundebetreuung übernimmt keine Haftung für irgendwelche Schäden, fehlende Wertsachen/Mietschäden, Diebstahl die durch Dritte(Einbruch oder weitere Schlüsselinhaber) verursacht werden.
Martinas-Hundebetreuung verpflichtet sich zur Geheimhaltung persönlicher Daten des Tierhalters, insbesondere über Gegebenheiten im Hausstand des Tierhalters. Dies gilt nicht für den Fall eines Tierarztbesuches oder eines Versicherungsfalles im Notfall. Der Martinas-Hundebetreuung gewährt keinem Dritten Zutritt zum Hausstand de Tierhalters. Überlassene Schlüssel werden sorgfältig verwahrt.
3. Angabe über Verhalten und Verträglichkeit
Der Tierhalter verpflichtet sich, alle Angaben über Verhaltensauffälligkeiten des Tieres (Weglaufen, Beißen, Verhalten gegenüber anderen Tieren) Martinas-Hundebetreuung mitzuteilen. Der Tierhalter haftet für alle durch das Tier verursachten Schäden im vollen Umfang. Martinas-Hundebetreuung behält sich das Recht vor, auffällige, beißwütige Tiere nicht zu betreuen. Läufige Hündinnen und sozial unverträgliche Hunde werden gründsätzlich nicht in einer Gruppe mitgenommen, für diese besteht die Möglichkeit zu einer Einzelgassi-Runde.
4. Freilauf
Hunde werden beim Spaziergang grundsätzlich an der Leine gehalten. Wurde zum Spaziergang das Laufen ohne Leine des Tieres vom Tierhalter zugestimmt, so kennt er die Risiken, die beim Kontakt mit anderen Tieren beim Gassi gehen entstehen können. Bei Schadensfall können keine Ansprüche geltend gemacht werden. Für Unglücksfälle, Weglaufen der Tiere oder Spielverletzungen wird von Martinas- Hundebetreuung keine Haftung übernommen.
Sollte sich ein Hund beim Gassi gehen auf Grund Kontaktes mit anderen Hunden verletzen oder erkranken wird von Martinas-Hundebetreuung auch keine Haftung übernommen. Die Haftpflicht des anderen Hundehalters tritt hierfür im Bedarfsfall in Kraft.
5. Sorgfaltspflicht
Martinas-Hundebetreuung übernimmt die Betreuung der ihm anvertrauten Tiere nach bestem Wissen und Können. Dazu ist es erforderlich, dass der Tierhalter alle notwendigen Informationen zur Pflege und Versorgung dem Martinas-Hundebetreuung mitteilt. Der Tierhalter versichert außerdem, dass das zu betreuende Tier, welches außerhalb der Wohnung/Haus des Tierhalters geführt wird beim Gassi gehen, alle notwendigen Impfungen besitzt sowie eine gültige Haftpflichtversicherung besteht.
Besteht keinerlei Versicherung für das Tier haftet alleine der Halter bei eventuellen Schäden, die vom Tier verursacht wurden.
6. Gesundheit des Tieres
Martinas-Hundebetreuung übernimmt keine Gewähr für die Gesundheit des Tieres. Er wird für die Gesundheit des Tieres die in seinem Rahmen bestmögliche Pflege und Behandlung gewähren. Sollte das Tier erkranken, wird der nach Angabe des Tierhalters bestimmte Tierarzt aufgesucht. Sollte dies nicht möglich sein, bestimmt Martinas-Hundebetreuung einen Tierarzt zur Behandlung bzw. versorgt das Tier nach seinen Möglichkeiten und Fähigkeiten. Der Tierhalter übernimmt die dabei entstehenden Kosten. Der Martinas-Hundebetreuung übernimmt keine Haftung bei Versterben des Tieres.
7. Krankheit und Urlaub des Tiersitters
Martinas-Hundebetreuung kann im Falle von Krankheit o. ä. keine andere Person mit dem Gassi gehen des Tieres beauftragen. Meine eigenen Urlaubszeiten gebe ich rechtzeitig bekannt, dann muß sich der Tierhalter selbst um eine Betreuung für diese Zeit kümmern.
8. Vertrag
Die Betreuungsverträge sind nicht bindend. Alle Betreuungsarten werden schriftlich vereinbart und können jederzeit von Martinas-Hundebetreuung und auch vom Tierhalter widerufen werden. Gründe warum Martinas-Hundebetreuung ihre/n Hunde/Hund nicht mehr betreuen kann wären.....
- plötzlich auftretende Unverträglichkeit
- Verhaltensveränderungen
- wenn ihr Hund sich in einer Meute/Rudel nicht wohl fühlt
- dominaz, urinieren im Haus usw.
- wenn der Hund bellt und jault wenn er alleine in der Hundebetreuung ist
*Stornierungskosten Urlaubsbetreuung
60 Tage vor Urlaubsbeginn: 30 % des gesamten Betrages.
30 Tage vor Urlaubsbeginn: 50 % des gesamten Betrages.
14 Tage und weniger 100 % des gesamten Betrages.
Stornieren bedürfen der Schriftform und müssen von Martinas-Hundebetreuung schriftlich bestätigt worden zu sein, um als solche anerkannt zu werden. Mündliche Mitteilungen alleine gelten nicht.
Bei nicht Antritt ohne Absage behalten ich mir vor den vollen Betrag in Rechnung zu stellen.